Kernaussagen
In den Kernanforderungen geht es um die Erneuerung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Der Spitzensteuersatz soll generell 26% für Personen und 35 % für Unternehmen und sonstige Körperschaften inklusive 9 % als Beitrag zur gesetzlichen Basisrente betragen. Die Finanzierung einer solchen Reform soll in den Hauptpunkten durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Streichung der wettbewerbsverzerrenden Subventionen
- Verbreiterung der Steuerbasis durch nicht mehr absetzbare Ausgaben
- die Erhöhung der Mehrwertsteuer
- massive Einsparungen im Verwaltungsapparat aller Behörden
- neu hinzukommende steuerpflichtige Organisationen und Körperschaften
- Minderung der Ausgaben für die gesetzlichen Sozialversicherungen
