» Comsol-Reform 2005

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Kernaussagen

In den Kernanforderungen geht es um die Erneuerung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Der Spitzensteuersatz soll generell 26% für Personen und 35 % für Unternehmen und sonstige Körperschaften inklusive 9 % als Beitrag zur gesetzlichen Basisrente betragen. Die Finanzierung einer solchen Reform soll in den Hauptpunkten durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Streichung der wettbewerbsverzerrenden Subventionen
  • Verbreiterung der Steuerbasis durch nicht mehr absetzbare Ausgaben
  • die Erhöhung der Mehrwertsteuer
  • massive Einsparungen im Verwaltungsapparat aller Behörden
  • neu hinzukommende steuerpflichtige Organisationen und Körperschaften
  • Minderung der Ausgaben für die gesetzlichen Sozialversicherungen
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