» Comsol-Reform 2005

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Steuer

Einkommenssteuer

Zum steuerpflichtigen Einkommen zählen neu auch alle Einnahmen wie Kindergeld, Sozialhilfe, Wohngeld und sämtliche anderen Beihilfen. Diese werden jedoch durch Freibeträge in Höhe eines regionalen Existenzminimums abgeschmolzen. Die Gleichschaltung von Lebensexistenzminimum mit steuerlichen Grundfreibeträgen bringt mehr Gerechtigkeit. Ausgaben, die den privaten Bereich tangieren, sind steuerlich nicht mehr absetzbar. Das gilt auch für Unternehmen und sonstige Organisationen. Teilweise absetzbar sind alle Ausgaben für die Vorsorge. Ab dem 18. Lebensjahr wird man steuerpflichtig und hat jährlich eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Unternehmenssteuer

Für Unternehmen ist ausschließlich der Gewinn nach den Abschluss- und Bilanzierungsvorschriften Basis für die Unternehmenssteuer. Dazu kommen die nicht mehr absetzbaren Ausgaben. Die Gewerbesteuer entfällt, dafür wird ein Beitrag an die gesetzliche Basisrente geleistet.

Generationensteuer

Die Einführung einer Generationensteuer soll die bisherige Erbschaftssteuer und die frühere Vermögenssteuer ersetzen.

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