» Comsol-Reform 2005

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Sozialsystem

Gesundheitsversicherung

Die Krankenversicherung wird zu einer Gesundheitsversicherung, die unabhängig vom Einkommen direkt durch den Bürger bezahlt wird. Private und gesetzliche Krankenkassen werden einander gleichgestellt und haben eine Grundversicherung anzubieten. Die Beiträge für nicht arbeitende und Kinder betreuende Partner sowie für Kinder sind vergünstigt anzubieten. In den steuerlichen Grundfreibeträgen wird dafür ein Ausgleich eingeplant.

Beschäftigungsversicherung

Die Beschäftigungsversicherung (bisher Arbeitslosenversicherung) wird aus unselbständigem Einkommen in Höhe von 8 % abgeführt. Die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber bei gleichzeitiger Gutschrift für den Arbeitnehmer auf einem beim Arbeitsamt geführten Beschäftigungsvorsorgekonto. Bei Kündigung bestimmt der Arbeitnehmer mit dem Arbeitsamt, wie das Geld verwendet werden soll. Bei Wechsel in die Selbständigkeit oder im Rentenalter wird verbliebenes Guthaben zinslos ausbezahlt. Damit wird sichergestellt, dass jedem Arbeitnehmer pro Jahr ein halbes Monatsgehalt Abfindung zusteht. Als Gegenleistung entfällt der Kündigungsschutz.

Rentenversicherung

9 % vom Bruttoeinkommen werden in die gesetzliche Basisrentenversicherung eingezahlt. Das gilt für alle Bürger. Unternehmen zahlen zusätzlich 9 % vom steuerpflichtigen Betrag in die gesetzliche Basisrentenversicherung. Die Auszahlung einer Basisrente wird für jeden Bürger garantiert. Eine bezahlte Höchstrente kann nicht überschritten werden. Bisherige Zusatzversicherungen (Riester Rente, Direktversicherungen, betriebliche und öffentliche Zusatzversorgungen) sollen identische Förderungen bekommen und werden in die gesetzliche Zusatzrentenversicherung überführt.

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